Wissenswertes rund um das Thema Auto-Dienst

« Zurück zur Startseite

Alles Wichtige über Unfallgutachten

posted am

Ein Unfallgutachten wird nach einem Verkehrsunfall erstellt, wenn das eigene Fahrzeug Schäden aufweist, die durch den Verkehrsunfall entstanden sind. Dieser wird auch erstellt, wenn es sich bei dem Verkehrsunfall um Eigenverschulden handelt. Bei einem Unfallgutachten handelt es sich um eine objektive Analyse der Schäden am Fahrzeug. Wichtige Befunde werden hierbei ins Gutachten aufgenommen. Zudem wird in einem Unfallgutachten erwähnt, um was für eine Schadensart es sich handelt. Darüber hinaus dient ein Gutachten auch dazu, die Schadenshöhe kenntlich zu machen. In manchen Fällen muss auch der Wiederbeschaffungswert notiert werden, wenn es sich um schwerwiegende Schäden am Fahrzeug handelt. Darüber hinaus werden auch die Reparaturkosten aufgelistet.

Funktion

Ziel eines Unfallgutachtens ist nicht nur den Schaden festzustellen. Darüber hinaus sollen damit auch Beweise gesichert werden, die für die Versicherung oder sogar für das Gericht notwendig sind. Hier werden lediglich Tatsachen festgestellt, damit der Schaden ersetzt werden kann. So kann der Geschädigte bedenkenlos die Schäden beseitigen, ohne dass sich das nachteilig auf ihn auswirkt. Beseitigt man die Schäden, ohne ein Gutachten angefordert zu haben, so wird es schwierig, sowohl der Versicherung als auch dem Gericht, die Schäden am Fahrzeug zu beweisen. Ein derartiges Gutachten wird von einem Unfallgutachter erstellt.

Arten von Schadensgutachten

Es werden zwei Arten von Schadensgutachten unterschieden. Einmal der Kfz-Kaskoschaden und der Kfz-Haftpflichtschaden. Bei einem Kfz-Kaskoschaden handelt es sich um ein Gutachten, der nicht auf Eigenverschulden basiert. Dazu gehören auch äußere Umstände wie z. B. Sturm und Diebstahl, wobei man keinerlei Einfluss hat. Ein durch solche Umstände entstandener Schaden benötigt auch ein Gutachten. Da es sich aber hierbei um eine freiwillige Versicherung handelt, kann eine komplette Kostenübernahme von der Kfz-Versicherung nicht garantiert werden. Oftmals muss der Kfz-Versicherte ein Teil der Kosten selber bezahlen. Dies wird als Selbstbeteiligung bezeichnet. In vielen Fällen hängt es von den Bedingungen des Vertrages ab, der zu Beginn der Versicherung abgeschlossen wurde.

Handelt es sich um einen Verkehrsunfall, bei der der Versicherte kein Eigenverschulden trägt, wird auch hier ein Gutachten erforderlich. Mithilfe des Gutachtens wird dem Geschädigten deutlich gemacht, wie viel der Schadenersatz beträgt. Er hat hierbei zwei Möglichkeiten zu handeln. Entwendet lässt er die Schäden in einer Werkstatt reparieren, indem er die Kosten verlangt oder aber er macht sie über die Versicherung geltend und kann im Nachhinein selber entscheiden, ob er die Reparatur durchführen lässt. Die Kosten des Gutachters und die Kosten vom Schaden werden vom Versicherungsunternehmen des Schädigers geleistet.

Der Gutachter

Eine wichtige Rolle spielt der Unfallgutachter. Hierbei handelt es sich um eine neutrale, dritte Person, die die Schäden objektiv beurteilt und ins Gutachten mit aufnimmt. Das Gutachten, welches vom Unfallgutachter erstellt wird, dient hierbei als Grundlage für spätere Streitigkeiten und Verhandlungen bezüglich der Schäden.


Teilen